Feststellanlagen - Die Notwendigkeit zur Instandhaltung

Der BHE Bundesverband Sicherheitstechnik e.V. informiert:

Feststellanlagen sind Einrichtungen zum Offenhalten von Brandabschlüssen, z.B. Brandschutztüren, Rauchschutztüren oder Rolltoren zwischen Brandabschnitten.

Die Feststellanlage stellt sicher, dass Fluchtwege möglichst lange begehbar bleiben und die Abschlüsse bei einem Brand oder bei Rauchentwicklung rechtzeitig und sicher geschlossen werden.

 

Wesentliche Schutzziele der Feststellanlage

  • Schutz von Personen und Sachwerten 
  • Aufrechterhaltung von Flucht- und Rettungswegen
  • Möglichst lange Verzögerung der Ausbreitung von Rauch und Feuer

 

Aufbau einer Feststellanlage

Eine Feststellanlage besteht im wesentlichen aus folgenden Komponenten:

  • Energieversorgung
  • Auslösevorrichtung
  • Brandmelder
  • Feststellvorrichtung

 

 

Insbesondere in stark frequentierten Durchgängen wird durch die Feststellanlage vermieden, dass Türen aus Bequemlichkeit in unzulässiger Weise, z.B. mit einem Keil, offen gehalten und damit wirkungslos gemacht werden.

In der Praxis allgemein anerkannt ist die behördlich vorgeschriebene Abnahme der eingebauten Feststellanlage zum Zeitpunkt der Übergabe der Anlage an den Betreiber. Die Abnahmeprüfung für Feststellanlagen an Abschlüssen darf nur von Fachkräften des Antragstellers der allgemeinen Bauartgenehmigung oder von ihm autorisierten Fachkräften oder von Fachkräften einer vom Deutschen Institut für Bautechnik im allgemeinen Bauartgenehmigungsverfahren benannten Prüfstelle durchgeführt werden. Ebenfalls unstrittig ist die Tatsache, dass eine Feststellanlage vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) zugelassen sein muss.

 

Zu beachten ist, dass

  • die Feststellanlagen ständig betriebsbereit gehalten werden müssen
  • sie mindestens einmal monatlich/vierteljährlich auf ihre einwandfreie Funktion überprüft werden müssen
  • mindestens einmal jährlich eine Prüfung auf ordnungsgemäßes und störungsfreies Zusammenwirken aller Geräte sowie eine Wartung durchgeführt werden muss.

 

Neben der großen Bedeutung der regelmäßigen Instandhaltungsmaßnahmen für den ständigen störungsfreien Betrieb kommt in diesem Zusammenhang der Verantwortung des Betreibers für den Schutz von Leib und Leben der Mitarbeiter, Gäste und Kunden eine zentrale Rolle zu: Sicherheitsüberprüfungen sind vom DIBt für Feststellanlagen vorgeschrieben. Der Betreiber ist verpflichtet, diese Überprüfungen mindestens einmal jährlich von einem Sachkundigen durchführen zu lassen.

Die DIN 14677-1 regelt die Instandhaltung von Feststellanlagen sowie die Tauschzyklen für Brandmelder während die DIN 14677-2 den Kompetenznachweis für den Instandhalter vorschreibt.

Für die Durchführung der Überprüfung sind nur sachkundige Personen zugelassen, die die zu prüfenden Anlagen genau kennen, die einschlägigen Gesetze und baurechtlichen Vorschriften, die entsprechenden Normen, die Vorschriften des DIBt sowie die herstellerspezifischen Vorschriften über Feststellanlagen beherrschen. Der Betreiber ist dafür verantwortlich, dass der beauftragte Instandhalter über die erforder-liche Sachkunde verfügt. Daher muss diese Sachkunde vom Instandhalter durch einen Nachweis doku-mentiert werden (z.B. durch eine BHE-Sachkundebescheinigung).

Weiter ist der Betreiber dafür verantwortlich, dass die Feststellanlage ständig reibungslos funktioniert und damit die wesentlichen Schutzziele dieser Einrichtung gewährleistet sind. Kann der Betreiber im Schadensfall – z.B. wegen fehlender Instandhaltungsnachweise – nicht dokumentieren, dass er seiner Verantwortung nachgekommen ist, verliert er i.d.R. seinen Versicherungsschutz und kann haftbar gemacht werden.

Nur eine fachgerecht instand gehaltene Feststellanlage rettet Menschenleben. Gebäudebetreiber, die ihre Anlagen nicht fachgerecht instand halten lassen, machen sich mitschuldig, wenn Menschen aufgrund einer nicht funktionsfähigen Feststellanlage zu Schaden kommen.

Button Beratung