KfW fördert privaten Einbruchschutz

Seit November 2015 können private Eigentümer und Mieter im Rahmen des Förderprogramms "Altersgerecht Umbauen" bei der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) eine eigenständige Förderung von Einbruchschutzmaßnahmen beantragen.

Wir möchten Sie umfassend zum Förderungsprogramm "Altersgerecht Umbauen" informieren und beantworten Ihnen deshalb hier die wichtigsten Fragen:

Was wird gefördert?

  • Einbau von Alarmanlagen nach DIN EN 50131, Grad 2 oder besser
  • Gegensprechanlagen
  • Einbau einbruchhemmender Haus- oder Wohnungstüren nach DIN EN 1627 Widerstandsklasse RC 2 oder besser
  • Nachrüstung einbruchhemmender Haus- oder Wohnungstüren
  • Schlösser (z. B. Querriegelschlösser mit/ohne Sperrbügel, Türzusatzschlösser, Kastenriegelschlösser) / Bandseitensicherungen nach DIN 18104 Teil 1 oder 2
  • Mehrfachverriegelungssysteme mit Sperrbügelfunktion nach DIN 18251 Klasse 3 oder besser
  • Einsteckschlösser nach DIN 18251, Klasse 4 oder besser
  • Nachrüstung von Fenstern nach DIN 18104, Teil 1 oder 2
  • einbruchhemmende Gitter und Rollläden nach DIN EN 1627 ab der Widerstandsklasse RC 2


Die Förderung kann mit den Programmen zur energetischen Gebäudesanierung kombiniert werden. Das bedeutet, wenn z. B. ein Austausch der Fenster in Planung ist, so kann der Einbau einbruchhemmender Fenster, Fenstertüren und -rahmen (nach DIN EN 1627, mindestens Widerstandsklasse RC2N) im Programm „Energieeffizient Sanieren“ gefördert werden.

KFW Förderung

Welche Zuschüsse bekomme ich?

Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach der Höhe der förderfähigen Investitionskosten.

Für Einzelmaßnahmen des Einbruchschutzes und des Barriereabbaus betragen sie einheitlich 10 Prozent. Die Mindestinvestitionskosten liegen bei 2.000 Euro, pro Wohneinheit werden förderfähige Investitionskosten bis maximal 15.000 Euro bezuschusst. Demnach werden je nach Höhe der Investitionskosten z.B. für eine Alarmanlage Zuschüsse zwischen min. 200 Euro und max. 1.500 Euro ausgezahlt.

Wenn Sie Ihre Maßnahmen gegen Wohnungseinbruch gleich mit einem altersgerechten Umbau verbinden, können Sie (je nach Höhe der Investitionskosten) einen Zuschuss von maximal 5.000 Euro erhalten.
Für den Förderstandard "Altersgerechtes Haus" steigt der Zuschuss auf 12,5 Prozent der förderfähigen Investitionskosten (max. 6.250 Euro).

Wichtig zu wissen: Förderfähig sind sowohl Materialkosten als auch Handwerkerleistungen.

Bekomme ich einen Kredit?

Im Rahmen des KfW-Programms „Altersgerecht Umbauen“ können Sie alternativ auch einen zinsgünstigen Kredit beantragen. Hier wird die verbesserte Förderung zum Thema "Einbruchschutz" zum 01.04.2016 umgesetzt und der Kredit kann ab dem 01.04.2016 beantragt werden.

Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein?

Alle Maßnahmen müssen den technischen Mindestanforderungen entsprechen und sind durch Fachunternehmen auszuführen.
Für die Maßnahmen zum Einbruchschutz gelten im Einzelfall die in der Beschreibung der jeweiligen Maßnahme genannten Anforderungen gemäß DIN oder VDE. So müssen Alarmanlagen die Anforderungen nach DIN EN 50131, Grad 2 zum Einbruchschutz oder besser erfüllen.
Wir beraten Sie hierzu gerne ausführlich und kostenfrei.

Wie beantrage ich den Zuschuss?

Den Zuschuss beantragen Sie direkt bei der KfW.

Der Antrag auf Förderung muss bei der KfW eingehen, bevor mit den Maßnahmen begonnen wird. Bereits begonnene oder schon abgeschlossene Maßnahmen können nicht gefördert werden. Nach positiver Prüfung des Antrags erhalten Sie von der KfW eine Zuschuss-Zusage. Die KfW empfiehlt, diese Zusage abzuwarten und erst dann mit dem Vorhaben zu beginnen.

Zur Antragstellung muss der KfW der vollständig ausgefüllte und von Ihnen unterschriebene Online-Antrag eingereicht werden sowie eine beidseitige Kopie des gültigen Ausweises.

Den Antrag finden Sie unter www.kfw.de/455; Rubrik „Formulare“.

Die genauen Kosten für den Einbau von Alarmanlagen und mechanischen Sicherungen sind bei Antragstellung oftmals noch nicht bekannt. Die KfW empfiehlt daher, im Antrag die geplanten förderfähigen Kosten auf Basis der eingeholten Angebote vorausschauend zu schätzen und eventuelle Kostensteigerungen entsprechend zur berücksichtigen. Damit können Sie eine ansonsten später nötig werdende Aufstockung über einen Mindestzuschussbetrag von 300 Euro vermeiden.

Weitere Informationen?

Die kostenfreie KfW-Servicenummer ist erreichbar unter 0800 5399002 (Montag bis Freitag: 08.00-18.00 Uhr).
Informationen zu den Förderprogrammen bietet die KfW-Homepage unter www.kfw.de/einbruchschutz.

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